§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein „Verantwortung und Werte“ will dazu beitragen, die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und in der Bibel verankerten Grundlagen menschlichen Zusammenlebens bekannt und bewußt zu machen. Er soll Bürgern und Institutionen helfen, im Bewußtsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen, die Würde und Gleichwertigkeit des Menschen als unantastbar zu achten und zu schützen, die Gleichberechtigung umzusetzen, Freundschaft und Verständigung unter den Völkern und die Religionsfreiheit zu ermöglichen. In Medien, Wirtschaft, Kunst, Kirche, Politik, Rechtswesen, Verwaltung, Familie und Pädagogik sollen verantwortungsvolles, selbständiges Denken und Handeln gefördert sowie Grenzen aufgezeigt werden, wo das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gegen verfassungsmäßige Ordnung, sittlich – ethische, christliche Werte und das Recht anderer verstoßen könnte.

2.1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige, als auch kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2.2. Der Verein kann zur Verwirklichung seiner gemeinnützigen Aufgaben Zweckbetriebe gründen oder sich an solchen beteiligen.

2.3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, auch nicht bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Verein fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

2.4. Der Vereinszweck wird im In- und Ausland u.a. verwirklicht durch:

2.4.1. Förderung von Wissenschafts- und Forschungsprojekten

2.4.2. Förderung der Bildung und Erziehung, sowie der Religions-, Ethik-, und Wertevermittlung durch das Abhalten von Seminaren, Kongressen, Foren und anderen Bildungsveranstaltungen.

2.4.3. Förderung der Kunst und Kultur durch Veranstaltungen, Konzerte und Ausstellungen

2.4.4. Förderung der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe durch Planung und Durchführung von Bildungsreisen, internationalen Begegnungen und Sammlungen für Notsituationen

2.4.5 Förderung des demokratischen Staatswesens in Form von öffentlichen Veranstaltungen, Kongressen, Foren und Veröffentlichungen

2.4.6 Förderung der Mildtätigkeit durch selbstlose Unterstützung von Hilfsbedürftigen im Sinne des § 53 der AO durch Sammlungen und gezielte Einzelmaßnahmen, Besuche, Hilfen bei Vernetzung, und Beratung.

2.4.7 Förderung und Lehre der christlichen Religion und des Dialoges unter Religionen und Konfessionen, Unterhaltung von religiösen und lehrgeeigneten Gebäuden, Besoldung von Angestellten Geistlichen und Laien des Vereins, Bildung- und Ausbildung von Geistlichen und Laien, Beratung von Gemeinden und Einrichtungen, Abhaltung von Veranstaltungen, Gottesdiensten und Konzerten, Begleitung von Sterbenden und Pflege des Totengedenkens.

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